Neue Einreisebestimmungen für die Schweiz: Keine Testpflicht für Grenzgänger

3. Dezember 2021 15:46

Grenzregionen von erweiterter Testpflicht ausgenommen

Aufgrund der weiterhin intensiven Auswirkungen der Covid-19-Epidemie hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 03. Dezember verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Diese sehen eine erweiterte Testpflicht für alle Einreisenden vor.

Einreise: Quarantäne aufgehoben, Testpflicht verstärkt
Die geltende Einreisebestimmung wird per Samstag, 4. Dezember 2021 geändert. Es werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime.

Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Mit diesem Test soll sichergestellt werden, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Ausnahmen für Grenzgänger und Einwohner der Grenzregionen
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen gelten Ausnahmen. Sie müssen kein Kontaktformular ausfüllen und keinen Test machen.

Als Grenzregionen gelten:

  • Gebiete in Österreich: Land Tirol und Land Vorarlberg
  • Gebiete in Deutschland: Land Baden-Württemberg und Land Bayern
  • Gebiete in Liechtenstein: gesamtes Fürstentum
  • Gebiete in Frankreich: Regionen Grand-Est, Bourgogne / Franche Comté und Auvergne /
    Rhône-Alpes
  • Gebiete in Italien: Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei und Trentino / Südtirol

Quellen

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