Das ändert sich für Grenzgänger im Jahr 2024

28. Dezember 2023 16:44

Das Jahr 2024 bringt für Grenzgänger zwischen Österreich und Liechtenstein wesentliche Änderungen. Diese betreffen sowohl den Bereich der Steuern als auch den Verkehr, insbesondere in Bezug auf die Rheinbrücke Wiesenrain.

Steuerliche Änderungen

Die österreichische Bundesregierung plant, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein neu zu verhandeln. Dieser Vorschlag wurde vom Bundesminister für Finanzen an den Ministerrat übermittelt. Sollte das neu verhandelte Abkommen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf in Liechtenstein tätige Grenzgänger.

Betroffen sind insbesondere Personen im öffentlichen Dienst Liechtensteins, wie Lehrerinnen und Lehrer, sowie Selbstständige. Sie würden in Zukunft auch in Österreich steuerpflichtig. Diese Neuregelung zielt laut der Bundesregierung darauf ab, „die durch das niedrige Steuerniveau in Liechtenstein entstehenden Verwerfungen am österreichischen Arbeitsmarkt zu mildern und den Fachkräftemangel in der Region zu bekämpfen“.

Verkehrsänderungen aufgrund der Rheinbrücke Wiesenrain

Die über 100 Jahre alte Rheinbrücke Wiesenrain, die die Gemeinden Widnau und Lustenau verbindet, steht vor bedeutenden Veränderungen. Aufgrund fortgeschrittener Korrosionsschäden wird ab dem 1. Januar 2024 der Verkehr auf der Brücke nur noch einspurig und mittels Lichtsignalanlage geführt. Dies wird eine bedeutende Beeinträchtigung für den täglichen Verkehr darstellen.

Für das Jahr 2027 sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten geplant, die eine vorübergehende Vollsperrung der Brücke für den gesamten Verkehr notwendig machen. Die geplanten Bauarbeiten, die rund zwei Jahre andauern sollen, beinhalten auch eine Anhebung der Brücke, um sie den Hochwasseranforderungen des Rheins anzupassen. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Brücke wieder beidseitig befahrbar sein.

Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen und das Land Vorarlberg haben zugesichert, die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten und bitten die betroffene Bevölkerung sowie die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die bevorstehenden Einschränkungen.

Quellen

Update aus dem internationalen Steuerrecht
Land Vorarlberg

Weitere interessante Beiträge