Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger wird wieder ausbezahlt

21. September 2023 15:51

Der Oberste Gerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung für Vorarlberger Grenzgängerfamilien getroffen. Nachdem das Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger in bestimmten Konstellationen gestrichen wurde, erfolgt nun eine Kehrtwende. Eine Gesetzesnovelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes ermöglicht die erneute Auszahlung in spezifischen Fällen, was eine positive Wendung für Familien in Vorarlberg bedeutet.

Zielgruppe der Neuregelung

Die Neuregelung zielt auf Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich ab, die in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten. Sie betrifft Fälle, in denen ein oder beide Elternteile in diesen Ländern beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil dort tätig ist und der andere in Österreich geringfügig beschäftigt oder wirtschaftlich inaktiv ist. Familien, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben, fallen allerdings nicht unter diese Regelung.

Rückwirkende Kraft und Auszahlung

Die Bestimmung tritt rückwirkend in Kraft, beginnend mit dem 1. Februar 2023, als die Verschärfungen in Kraft getreten sind. Für die betroffenen Familien, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ausbezahlt.

Stellungnahmen von Politikern

Familienministerin Susanne Raab betont die Bedeutung dieser Lösung für Vorarlberger Familien, insbesondere nach dem OGH-Urteil, welches eine Auszahlung zunächst verhinderte. Die Schaffung von Rechtssicherheit stand im Fokus dieser Regelung.

Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die Gesetzesänderung, die von Vorarlberg ausging. Er hebt hervor, dass diese Änderung Rechtssicherheit schafft und die Familienleistungen für Grenzgänger in Vorarlberg verbessert.

Nationalratsabgeordneter Norbert Sieber hebt die intensive Arbeit an der Lösung hervor und betont die rückwirkende Gültigkeit der Regelung, die bis Februar 2023 reicht.

Fazit

Die Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes stellt somit eine bedeutende Änderung für Grenzgängerfamilien in Vorarlberg dar. Sie bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Familienleistungen für eine spezifische, jedoch wichtige Gruppe innerhalb der österreichischen Gesellschaft.

Quellen

OTS-Aussendung

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