Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger

Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger

Das Kinderbetreuungsgeld entlastet Familien in Österreich nach der Geburt eines Kindes.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine finanzielle Leistung, die Eltern in Österreich zur Unterstützung bei der Betreuung ihrer Neugeborenen und Kleinkinder erhalten. Es stammt aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds und wird von der Gesundheitskasse bereitgestellt. Während des Bezugs von KBG besteht grundsätzlich eine eigene Krankenversicherung, was zusätzlichen Schutz für die Familien bedeutet.

Das Kinderbetreuungsgeld ist unabhängig von der Elternkarenz, die sich für Grenzgänger generell an den Bedingungen im Land des Arbeitgebers richtet. Das Kinderbetreuungsgeld dient dazu, die finanzielle Last der Eltern während der ersten Lebensjahre ihres Kindes zu mildern und kommt Familien mit Wohnsitz in Österreich zugute.

Es gibt zwei Hauptmodelle des Kinderbetreuungsgelds: das pauschale und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des Modells hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Einkommens, Ihrer beruflichen Situation und der gewünschten Betreuungsdauer.

Zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeld

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist für alle Eltern zugänglich, unabhängig davon, ob Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet haben oder nicht. Die Höhe des KBG, das Sie täglich erhalten, hängt von der Dauer des Bezugs ab: Je kürzer die Bezugsdauer, desto höher ist der tägliche Betrag.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist hauptsächlich für Eltern mit höherem Einkommen konzipiert, die sich nur für eine kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen möchten. Dieses Modell bietet oft eine höhere tägliche Leistung, aber seine Bezugsdauer ist kürzer.

Eine Entscheidung für eines dieser Modelle ist bindend für beide Elternteile, daher ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und sich genügend Zeit für die Entscheidung zu nehmen.

Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf KBG zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich liegen.
  • Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden.
  • Der Elternteil und das  Kind müssen den gleichen Hauptwohnsitz haben.
  • Die geltenden Zuverdienstgrenzen müssen eingehalten werden.
  • Alle erforderlichen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen vollständig und rechtzeitig durchgeführt werden.

Denken Sie daran, dass diese Anforderungen dazu dienen, die finanzielle Unterstützung für die Eltern zu optimieren, die sie am dringendsten benötigen. Stellen Sie sicher, dass Sie die geeignetste Option für Ihre Familie auswählen und alle Anforderungen erfüllen, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Kinderbetreuungsgeld in Österreich zu ziehen.

Streichungen beim Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger (Juli-September 2023)

Von Ende Juli bis September 2023 waren Grenzgänger aufgrund einer Weisung, die auf zwei Urteilen des Obersten Gerichtshofs fußt, von Streichungen beim Kinderbetreuungsgeld betroffen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren über Wochen unklar. Verschiedene Interessensgruppen bemühten sich um Wiederherstellung der Gleichstellung von Grenzgängern beim Kinderbetreuungsgeld, was im September 2023 gelang.

Generell waren drei Konstellationen zu unterscheiden:

Fall 1: Wohnort Österreich, Berufstätigkeit in Liechtenstein/der Schweiz, andere:r Elternteil in Österreich

In dieser Situation hat ein Elternteil eine Arbeitsstelle in der Schweiz oder Liechtenstein, während das andere Elternteil in Österreich arbeitet. Die ganze Familie, inklusive des Kindes, lebt in Vorarlberg, dem zentralen Lebensmittelpunkt. Hier ist auch das Kinderbetreuungsgeld als Leistung vorhanden. Der Elternteil, der außerhalb des Landes arbeitet, hat ein Anrecht auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld, während der im Inland arbeitende Elternteil zwischen dem pauschalen und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wählen kann.

Fall 2: Wohnort Liechtenstein/Schweiz, Berufstätigkeit in Österreich

Hier arbeitet ein Elternteil in Österreich und das andere in der Schweiz oder Liechtenstein. Die Familie hat ihren Wohnsitz jedoch in der Schweiz oder Liechtenstein. Laut der derzeitigen Diskussion des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Integration und Medien wird in diesem Fall kein Kinderbetreuungsgeld gewährt, da der zentrale Lebensmittelpunkt außerhalb Österreichs liegt, wo es keine entsprechende Leistung gibt. Die AK Vorarlberg ist jedoch der Ansicht, dass der in Österreich arbeitende Elternteil einen eigenen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat und hat daher Klage gegen diese Entscheidung eingereicht.

Fall 3: Wohnort Österreich, Berufstätigkeit in Schweiz/Liechtenstein, andere:r Elternteil ohne Beschäftigung

In diesem Szenario hat ein Elternteil eine Beschäftigung in der Schweiz oder Liechtenstein, während der andere Elternteil nicht berufstätig ist. Die gesamte Familie lebt in Österreich. Auch hier wird laut der Weisung des Ministeriums kein Kinderbetreuungsgeld gewährt. Dagegen klagte die AK, weil übersehen wird, dass der nicht berufstätige Elternteil alle Voraussetzungen für das pauschale Kinderbetreuungsgeld erfüllt.

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